Durchschnittlich 5-10% Fehlbetrag bei jeder Kfz-Rechnung.
Kostenvoranschlag als sinnvolle Absicherung
Am Anfang steht der Schaden am Auto oder die fällige Inspektion des Fahrzeugs. Ohne Schäden hätten die Werkstätten keine Arbeit, jedenfalls nicht, wenn man Reifenwechsel und Inspektionen außer Acht lässt. Als Autofahrer sollte man sich stets bewusst sein, dass im Internet mehrere Portale existieren, die Werkstattkosten vergleichen und das günstigste Angebot heraussuchen. Natürlich kann man diese Aufgabe auch „zu Fuß“ übernehmen und einige Werkstätte abfahren bzw. anrufen. Jedoch ist dieser Teil sehr mühsam, ein Kostenvoranschlag kann hier Abhilfe schaffen.
Die beste Möglichkeit ist, sich mindestens 5-7 Kostenvoranschläge einholen, um tatsächlich vergleichen zu können. Die Online-Services bieten da natürlich eine deutlich bequemere Vorgehensweise. Auf der anderen Seite existiert in Form von Inspekto ein Service, der Kostenvoranschläge für Kfz-Rechnungen prüft. Man kann sich also noch vor der Zahlung absichern, ob die Positionen auf dem Angebot gerechtfertigt und korrekt sind.
Dieser Rechnungsprüfungsservice erspart unter Umständen überhöhte Kosten und garantiert einen fairen Preis. Werkstätten veranschlagen nicht selten fehlerhafte oder unkorrekte Positionen auf der Rechnung und auch auf Kostenvoranschlägen. Sie spekulieren mit der Unwissenheit der Kunden, die die Rechnung meist ohne sie zu prüfen begleichen.
Was bringt mir ein Kostenvoranschlag?
Nach gesetzlichen Richtlinien sind Preisangaben durch die Werkstatt nur dann verbindlich, wenn sie in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlages erfolgend. Dieses Festpreisangebot entsteht durch eine aufwendige und umfangreiche Prüfung der Sachlage. Liegt ein Festpreisangebot durch die Werkstatt vor, dann darf der dort genannte Preis in keinem Fall überschritten werden. Die konkrete Werkstatt ist somit an die Angaben für einen Zeitraum von 3 Wochen gebunden, sofern die Kfz-Reparaturbedingungen gelten.
Weiterhin sehen die Kfz-Reparaturbedingungen vor, dass mögliche Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet werden, wenn aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag realisiert wird. Nur bei konkret vereinbarten Situationen können die Kosten für einen Kostenvoranschlag dem Kunden in Rechnung gestellt werden; sonst ist der Kostenvoranschlag kostenlos! Grundsätzlich steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu, wenn die Werkstatt die veranschlagten Kosten auf dem Kostenvoranschlag überschreitet. Meist geschieht dies aber in Absprache mit dem Kunden, wodurch sich die Werkstatt absichert, den auf dem Kostenvoranschlag genannten Rechnungsbetrag überschreiten zu dürfen.
Generell sollte man auch bei Kostenvoranschlägen kritisch sein, da diese nicht selten zu hoch angesetzt, dennoch aber in voller Höhe abgerechnet werden. Eine Prüfung bietet sich in jedem Falle an. Prüfen Sie also Ihren Kostenvoranschlag für Ihre Kfz-Reparatur auf Inspekto.de.
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